Unbegrenzte Deckung
Illimitée-Deckung.
1. Begriff: Versicherungsschutz ohne Begrenzung der Deckungssumme.
2. Anwendungsgebiete: a) Haftpflichtversicherung: selten in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Privathaftpflichtversicherung; dann i.d.R. begrenzt auf Sach- und Vermögensschäden.
b) Sachversicherung: unbegrenzte Interessenversicherung.
3. Internationale Verhältnisse: Je nach Land gelten unbegrenzte Deckungen von Sach- oder Personenschäden kraft Gepflogenheit oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Teilweise sind unbegrenzte Deckungen in Europa auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne