Tagegeld
1. Begriff:Versicherungsleistung in Form eines fest definierten Geldbetrags (Versicherungssumme) pro Tag, der im Anschluss an ein bestimmtes versichertes Ereignis für einen gewissen Zeitraum gezahlt wird, um den Folgeschaden zu decken.
2. Ausprägungen:Genesungsgeld, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld, Unfalltagegeld, Unfallkrankenhaustagegeld.
Autor(en): Jürgen Engel