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Pflegetagegeld

1. Begriff: Leistungsart in der privaten Pflegezusatzversicherung. Versicherungsleistung in Form eines fest definierten Geldbetrags (Versicherungssumme) pro Tag (Tagegeld) nach Eintritt des Pflegefalls (Pflegebedürftigkeit).

2. Merkmale: Ein Pflegetagegeld wird für die Dauer der Pfelgebedürftigkeit gezahlt. Die Abrechnung des Pflegetagegeldes erfolgt nach dem festgestellten Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegutachten).

3. Zwecksetzung: Das Pflegetagegeld soll insbesondere die voraussichtlichen laufenden Pflegekosten des Versicherten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit finanzieren. Allerdings ist im Versicherungfall die Zahlung des Pflegetagegeldes unabhängig von den tatsächlichen durch die Pflegebedürftigkeit verursachten Kosten, weshalb keine Kostennachweise erforderlich sind. Siehe auch Pflegetagegeldversicherung.

Autor(en): Rainer M. Jacobus

 

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