Genesungsgeld
Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Versicherungsleistung in Form eines fest definierten Geldbetrags (Versicherungssumme) pro Tag (Tagegeld), der an die versicherte Person nach einer vollstationären Behandlung ab der Entlassung aus dem Krankenhaus in der vereinbarten Höhe gezahlt wird. Das Genesungsgeld setzt meist auf ein Krankenhaustagegeld auf, die beide gemeinsam vereinbart wurden und aufeinanderfolgend für die gleiche Dauer geleistet werden. Üblicherweise wird die Zahlung des Genesungsgeldes jedoch zeitlich begrenzt; verbreitet gilt eine Höchstdauer von 100 Tagen. Die Höhe des Genesungsgeldes entspricht i.d.R. der des Krankenhaustagegeldes.
Autor(en): Jürgen Engel