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Unfallkrankenhaustagegeld

1. Begriff: Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Versicherungsleistung in Form eines fest definierten Geldbetrags (Versicherungssumme) pro Tag (Tagegeld), an dem sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.

2. Leistungsumfang: Die Zahlung eines Unfallkrankenhaustagegelds erfolgt für jeden Kalendertag, den sich die versicherte Person in vollstationärer Heilbehandlung befindet. Bei Vertragsabschluss wird eine feste Versicherungssumme für das Unfallkrankenhaustagegeld vereinbart. Das Unfallkrankenhaustagegeld wird i.d.R. längstens für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet gezahlt. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch vollstationäre Heilbehandlungen. Siehe auch Genesungsgeld, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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