Krankenhaustagegeld
Leistungsart in der privaten Krankenversicherung. Versicherungsleistung in Form eines fest definierten Geldbetrags (Versicherungssumme) pro Tag (Tagegeld), der an die versicherte Person gezahlt wird, wenn sie sich in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch vollstationäre Heilbehandlungen. Siehe auch Genesungsgeld, Krankentagegeld, Tagegeld, Unfalltagegeld, Unfallkrankenhaustagegeld.
Autor(en): Jürgen Engel