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Rentendeckungsverfahren

1. Begriff: Finanzierungsverfahren für Rentenleistungen zugunsten bestimmter Kollektive.

2. Merkmale: Mit dem Rentendeckungsverfahren wird für Anwartschaften auf künftige Renten (noch) kein Kapital oder zumindest nicht in ausreichendem Maße Kapital angesammelt. Erst mit dem Beginn der Rentenphase muss Kapital in Höhe des gesamten Rentenbarwerts zur Verfügung stehen. Beim Rentendeckungsverfahren erfolgt die Finanzierung der Ansprüche also nicht zeitgleich mit deren Entstehen.

3. Anwendungsbereiche: Teilweise in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) (vgl. § 10 Betr.AVG) und in Versorgungseinrichtungen (z.B. Versorgungswerke der Kammern). In der Lebensversicherung auf individueller Basis ohne Zu- oder Nachschusspflichten findet das Rentendeckungsverfahren keine Anwendung.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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