Versorgungswerke
1. Begriff: Eigenständige, öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Alterssicherung, der Einkommenssicherung bei Erwerbsminderung und der Hinterbliebenenversorgung für Angehörige bestimmter kammerfähiger Berufe, wie bspw. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten.
2. Rechtsformen: Versorgungswerke können als rechtsfähige Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch als unselbstständige Sondervermögen der Berufskammern auftreten.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek