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Rentenbarwert

Barwert einer Rente. Grundsätzlich ist unter dem Rentenbarwert der zu Beginn der Rentenphase abdiskontiert berechnete Wert künftiger Rentenzahlungen zu verstehen. Gelegentlich wird aber im Fall aufgeschobener Renten (siehe z.B. Leibrente) deren abdiskontierter Wert zu einem früheren Zeitpunkt als Rentenbarwert bezeichnet.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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