Anwartschaft
Recht auf in der Zukunft fällige einmalige oder wiederkehrende Leistung, die auch vom Eintritt gewisser Ereignisse (biometrisches Risiko: Alter, Tod, Invalidität) abhängen kann. In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden die jeweils erworbenen Rentenansprüche als Anwartschaften bezeichnet. Siehe auch unverfallbare Anwartschaft.
Autor(en): Sebastian B. Sattler, Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf