Private Altersvorsorge
1. Begriff: Im Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge die dritte Schicht. Unter der privaten Altersvorsorge werden alle weiteren Formen der Altersvorsorge, wie klassische private Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen, aber auch Berufsunfähigkeitsversicherungen zusammengefasst, die nicht Teil der ersten beiden Schichten der Altersvorsorge sind.
2. Merkmale: Grundsätze der dritten Schicht der Altersvorsorge sind eine derzeit nur noch in engen Grenzen gegebene und zudem auslaufende steuerliche Anerkennung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen und eine nachgelagerte Besteuerung nach folgenden Regeln: Nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einem Auszahlungszeitpunkt frühestens ab dem 60. Lebensjahr müssen die Erträge aus der Kapitalanlage lediglich zu 50 % als Einkommen versteuert werden, in allen anderen Fällen zu 100 %. Wird eine Rente bezogen, erfolgt eine Besteuerung gemäß dem Einkommensteuergesetz nach der Ertragsanteilbesteuerung. Mit der Aufnahme dieser Regelung im Jahr 2005 entfiel auch die komplett steuerfreie Auszahlung von Kapitallebensversicherungen, die zuvor lediglich eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren als Voraussetzung für die Steuerfreiheit aufweisen mussten. Produkte der dritten Schicht der Altersvorsorge fallen nicht unter die Abgeltungssteuer für Kapitalanlageprodukte.
Autor(en): Uwe Laue