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Private Rentenversicherung (PRV)

1. Begriff: Privatwirtschaftliche Versicherung, die das Versicherungsunternehmen gegen Zahlung eines Einmalbeitrags oder laufender Beiträge, die (meist) bis zum Rentenbeginn erbracht werden, zu regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen verpflichtet und den Versicherungsnehmer vor dem Langlebigkeitsrisiko (Langlebigkeit) schützt. Form der Lebensversicherung. Abzugrenzen von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

2. Formen von privaten Renten: a) Aufgeschobene Rente: Die Rentenzahlungen beginnen am Ende einer vereinbarten Aufschubzeit.
b) Sofortrente: Der Rentenbeginn schließt sich unmittelbar an der Zahlung eines Einmalbeitrags an.

3. Staatlich geförderte Renten: Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Deutschland und der Versorgungslücken im System der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wurden staatliche Zuschüsse für verschiedene private Rentenversicherungen entwickelt. Siehe hierzu Riester-Rente, Rürup-Rente.

4. Abgrenzungen von der privaten Rentenversicherung: Private Renten kommen zudem als Versicherungsleistungen außerhalb der privaten Rentenversicherung vor. Beispiele: a) Berufsunfähigkeitsrente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung,
b) Erwerbsunfähigkeitsrente aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
c) Pflegerente aus einer Pflegerentenversicherung.
d) Invaliditätsrenten aus einer Unfallversicherung sowie
e) Rentenleistungen für schwerwiegende Personenschäden im Rahmen von Haftpflichtversicherungen.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Anna-Theresa Jost

 

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