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Versicherungslexikon

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Nachgelagerte Besteuerung

Finanzierung von Spar- und Entspargeschäften (Spargeschäft, Entspargeschäft), die vorwiegend der Altersvorsorge dienen, aus unversteuertem Einkommen in der Ansparphase. Dafür werden die Versorgungsleistungen in der Leistungsphase (voll) besteuert. Gegensatz: vorgelagerte Besteuerung.

Autor(en): Sebastian B. Sattler

 

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