Nachgelagerte Besteuerung
Finanzierung von Spar- und Entspargeschäften (Spargeschäft, Entspargeschäft), die vorwiegend der Altersvorsorge dienen, aus unversteuertem Einkommen in der Ansparphase. Dafür werden die Versorgungsleistungen in der Leistungsphase (voll) besteuert. Gegensatz: vorgelagerte Besteuerung.
Autor(en): Sebastian B. Sattler