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Altersvorsorge

1. Begriff: Oberbegriff für alle Maßnahmen, die der Absicherung gegen das Risiko Alter dienen, insbesondere der Absicherung des Lebensstandards im Alter. Die Altersvorsorge umfasst daneben häufig auch Leistungen bei Erwerbsminderung bzw. Invalidität und Tod (Hinterbliebenenversorgung).

2. Formen: Nach dem überkommenen Drei-Säulen-Modell beruhte die Altersvorsorge in Deutschland auf a) der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV),
b)der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bzw. der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst) und
c) der privaten Vorsorge (u.a. private Riester-Rente, Rürup-Rente, private Lebensversicherungen). Nach dem aktuellen Drei-Schichten-Modell werden – nun etwas anders abgegrenzt – unterschieden: a) die gesetzliche Rentenversicherung (GRV),
b) die staatlich geförderte, kapitalgedeckte betriebliche oder private Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente und Rürup-Rente) und
c) die rein private Altersvorsorge.

 

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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