Einkommensanrechnung
Bezeichnet die Berücksichtigung eines bestimmten Teils des Einkommens des oder der Hinterbliebenen bei der Berechnung der Höhe der gesetzlichen Hinterbliebenenrente oder auch der Altersrente und der Teilrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Als bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen anrechenbare Einkommensarten gelten Erwerbs-, Erwerbsersatz- sowie Vermögenseinkommen.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer