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Versicherungslexikon

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Gebündelte Versicherung

Bündelversicherung.

1. Begriff:
Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbstständiger Versicherungsverträge in einem Antragsformular und in einem Versicherungsschein, der allerdings um die für den jeweiligen Einzelvertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ergänzt wird.

Anders: verbundene Versicherung.

2. Merkmale: Die gebündelten Versicherungsverträge können einzeln abgeschlossen und gekündigt werden, da sie rechtlich selbstständig sind und bleiben.

3. Anwendungsgebiete: Kfz-Versicherung; gebündelte Geschäftsversicherung; Familienversicherung (verbundene Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, private Unfallversicherung).

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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