Gebündelte Versicherung
Bündelversicherung.
1. Begriff: Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbstständiger Versicherungsverträge in einem Antragsformular und in einem Versicherungsschein, der allerdings um die für den jeweiligen Einzelvertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ergänzt wird.
Anders: verbundene Versicherung.
2. Merkmale: Die gebündelten Versicherungsverträge können einzeln abgeschlossen und gekündigt werden, da sie rechtlich selbstständig sind und bleiben.
3. Anwendungsgebiete: Kfz-Versicherung; gebündelte Geschäftsversicherung; Familienversicherung (verbundene Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, private Unfallversicherung).
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne