Festverzinsliche Wertpapiere
1. Begriff: Urkundlich verbriefte schuldrechtliche Ansprüche auf die Zahlung eines Zinses als Entgelt für die befristete Überlassung eines Kapitalbetrags und die Rückzahlung des überlassenen Kapitalbetrags am Ende der Laufzeit. Das mit festverzinslichen Wertpapieren aufgenommene Kapital ist in der Bilanz des Emittenten als Fremdkapital auszuweisen.
2. Formen: Festverzinsliche Wertpapiere lassen sich in Staatsanleihen, Pfandbriefe, Schuldscheindarlehen und Unternehmensanleihen (Corporates) einteilen. Sie werden in der Form von meist börsennotierten Inhaberpapieren und nicht öffentlich notierten Namenspapieren emittiert.
Autor(en): Jürgen Meisch