Inhaberpapiere
1. Begriff: Wertpapiere, die sich dadurch auszeichnen, dass der Inhaber das Eigentum an einer Sache erlangt. Daher sind Inhaberpapiere auf keinen bestimmten Namen ausgestellt, sondern die Urkunde an sich verbrieft das zugrunde liegende Recht.
2. Weitere Merkmale und Bedeutung: Die Übertragung des Eigentums an Inhaberpapieren erfolgt formlos durch Einigung und Übergabe des Papiers, so dass kein Indossament (Unterschrift oder Vertrag) nötig ist. Aufgrund des problemlosen Eigentumswechsels sind Inhaberpapiere besonders geeignet für den Börsenhandel, so dass die meisten börsengehandelten Aktien, Staatsanleihen und Pfandbriefe als Inhaberpapiere begeben werden.
Autor(en): Jürgen Meisch