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Fremdkapital

1. Begriff: Kapital, das einem Unternehmen von Gläubigern (Mittelherkunft) meist zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt oder überlassen wurde. Das Fremdkapital wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Zum Fremdkapital zählen neben den Verbindlichkeiten auch die Rückstellungen.

2. Fremdkapital im Versicherungsunternehmen: Bei Versicherungsunternehmen stammt das Fremdkapital überwiegend aus versicherungstechnischer Umsatzfinanzierung. Dabei handelt es sich v.a. um vorausgezahlte Prämien und aus dem Spar- und Entspargeschäft zufließende Sparbeträge.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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