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Schuldscheindarlehen

1. Begriff: Kredite, die außerhalb von öffentlichen Märkten und vorwiegend bei Nichtbanken aufgenommen und durch Schuldscheine dokumentiert werden.

2. Marktparteien: Kreditgeber sind hauptsächlich Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Stiftungen. Kreditnehmer sind z.B. die Bundesrepublik Deutschland, Bundesländer, Kreditinstitute und Unternehmen mit erstklassiger Bonität. Dabei werden Schuldscheine in der Privatwirtschaft häufig von kleineren Unternehmen und Kreditinstituten genutzt, die aufgrund ihrer begrenzten Unternehmensgröße nicht in der Lage sind, eine kapitalmarktfähige Emission zu begeben.

3. Formen und Merkmale: Schuldscheine werden auf den Namen des Investors emittiert und sind nicht an der Börse notiert, können aber trotzdem – auch in Teilbeträgen – „gehandelt“ bzw. abgetreten werden. Die Preisfeststellung folgt der Zinsstrukturkurve zuzüglich eines Auf- oder Abschlags entsprechend der finanziellen Bonität des Kreditnehmers. Der Schuldschein ist kein Wertpapier (vgl. festverzinsliche Wertpapiere), sondern lediglich ein beweiserleichterndes Dokument, das die sonst dem Gläubiger obliegende Beweislast auf den Schuldner verlagert. Die Besicherung von Schuldscheinen ergibt sich aus den Vorschriften über die Deckungsstockfähigkeit der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen (vgl. Sicherungsvermögen).

4. Schuldscheine in der Versicherungsbilanz: In der Bilanz von Versicherungsunternehmen erscheinen Kapitalanlagen in Schuldscheinen unter der Position „Schuldscheinforderungen und Darlehen“.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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