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Namenspapiere

1. Begriff: Wertpapiere, die sich dadurch auszeichnen, dass sie einen Anspruch einer namentlich bestimmten Person verbriefen. Nur der namentlich genannte Inhaber oder sein Rechtsnachfolger können den Anspruch geltend machen.

2. Formen und Merkmale: Namenspapiere können nach der Art der Übertragbarkeit in Rektapapiere und Orderpapiere unterschieden werden. Rektapapiere sind nur durch Abtretung der Forderung übertragbar (Rektascheck, Hypothekenpfandbrief), während Orderpapiere mittels Indossament übertragen werden. Der Aussteller erbringt die Leistung an die im Papier genannte Person oder an einen Dritten, den die im Papier genannte Person als Gläubiger angibt. Die Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis der Rechte. Beispiele für Namenspapiere sind Namensaktien, Hypotheken und Grundschuldbriefe.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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