Unterversicherung
Phänomen in der Summenversicherung, der Erstrisikoversicherung, der Vollwertversicherung und der Bruchteilversicherung, wenn die Versicherungssumme (bzw. der angezeigte Wert) niedriger als der Versicherungswert ist. Die Entschädigungsleistung wird entsprechend gekürzt. Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht eine Kürzung der Entschädigungsleistung nur dann vor, wenn die Unterversicherung erheblich ist.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender