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Versicherungslexikon

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Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung

Spezielle Sachversicherung gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, durch Vandalismus nach Einbruch und durch Raub. Als eigenständiger Versicherungszweig findet die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insbesondere bei industriellen und gewerblichen Risiken Verwendung. Darüber hinaus ist die Gefahr „Einbruchdiebstahl und Raub“ im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung mit gedeckt.

Autor(en): Stefan Andersch

 

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