Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
Spezielle Sachversicherung gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, durch Vandalismus nach Einbruch und durch Raub. Als eigenständiger Versicherungszweig findet die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insbesondere bei industriellen und gewerblichen Risiken Verwendung. Darüber hinaus ist die Gefahr „Einbruchdiebstahl und Raub“ im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung mit gedeckt.
Autor(en): Stefan Andersch