Assisteur
Assistanceunternehmen.
1. Begriff: Dienstleistungsunternehmen, das Assistanceleistungen für Drittunternehmen abwickelt (siehe Assistance). Dabei handelt es sich in Deutschland regelmäßig um Tochterunternehmen von Versicherungskonzernen oder -gruppen. Teilweise werden von Assisteuren aber auch Versicherungsgeschäfte betrieben.
2. Merkmale: Assisteure bieten einen telefonischen 24h-Service an 365 Tagen im Jahr und verfügen über ein globales Dienstleisternetzwerk, um die Assistanceleistungen weltweit erbringen zu können. Sie arbeiten primär i.A. anderer Unternehmen und erhalten je nach Vertragsumfang eine bestimmte Servicegebühr bzw. Risikoprämien. Assisteure werden häufig für Organisationsleistungen eingesetzt, die ein Versicherungsunternehmen im Schadenfall nicht selbst erbringen kann oder will, z.B. die Organisation einer Pannenhilfe im Rahmen eines Schutzbriefs oder eines Krankenrücktransports bei einer Auslandsreisekrankenversicherung. Außerdem übernehmen Assisteure oftmals das Schadenmanagement für Versicherungsunternehmen ganz oder teilweise außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und gewährleisten so einen 24h-Schadenservice (24h-Service). Ein Beispiel dafür ist der Krankenversicherungsnotruf einschl. der Beratungs- und Organisationsleistungen im Namen des Krankenversicherers.
Autor(en): Frank Feist, Jan-Christoph Stauske