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Dienstleisternetzwerk

Partnernetzwerk.

1. Begriff: Kooperativer Zusammenschluss verschiedener Dienstleister mit dem Ziel, kundenorientierte Lösungen, einheitliche Qualitätsstandards, standardisierte und schlanke Abwicklungsprozesse (z.B. Abrechnungsprozesse), einheitliche Zeitvorgaben und Stundenverrechnungssätze sowie Preis- und Kostenvorteile durch eine Volumenbündelung bei zentralem Einkauf zu generieren.

2. Merkmale: Dienstleisternetzwerke, wie z.B. Handwerkernetze und Schadennetze, zeichnen sich durch ihre gemeinschaftlichen Normen bei der jeweiligen Dienstleistungsausführung aus. Versicherungsunternehmen unterhalten Dienstleisternetzwerke für verschiedene Zwecke entweder selbst oder bedienen sich entsprechender professioneller Netzwerkbetreiber.

3. Einsatzfelder: Assistance und Schadenmanagement im Versicherungsunternehmen. Im Bereich des Schadenmanagements werden Dienstleisternetzwerke v.a. bei der Kraftfahrtschadenregulierung (z.B. Reparaturwerkstätten, die auf Basis einheitlicher Service- und Qualitätsstandards sowie ggf. auch Preisvereinbarungen mit einem Versicherungsunternehmen für deren Versicherungsnehmer und Anspruchsteller Kfz-Reparaturen durchführen, ferner Sachverständige, Mietwagenunternehmen etc.), der Sachschadenregulierung (z.B. Handwerker für Zwecke der Bautrocknung und Bausanierung oder Techniker zur Behebung von Überspannungsschäden), der Abwicklung von Versicherungsfällen in der Rechtsschutzversicherung (z.B. Vertrauensanwälte) und der Privathaftpflichtschadenregulierung (z.B. Brillensachverständige, Sachverständige für Elektrokleinteile) gebildet und genutzt. Siehe auch GDV-Branchennetz.

4. Probleme: Fehlendes Geschäftsvolumen zur Einsteuerung in die Dienstleisternetzwerke und mangelhafte Flächendeckung des Dienstleisternetzwerks.

Autor(en): Frank Feist, Jan-Christoph Stauske

 

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