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Versicherungslexikon

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Schutzbrief

1. Begriff: Vertrag über eine Kombination von Assistance und Versicherungsschutz i.S.d. Übernahme entstehender Kosten; der Begriff ist jedoch nicht eindeutig abgegrenzt. In der klassischen Ausprägung sind Schutzbriefe gemäß der vom Gesetzgeber vorgenommenen Einordnung in Sparte 18 der Anlage A zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sog. „Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden a) auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort,
b) unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen.“

2. Ziele: Die versicherten Personen sollen in einer ihnen nicht vertrauten Situation bzw. Umgebung möglichst ohne eigenen Aufwand schnelle Hilfe erhalten. Diese wird durch die Assistanceleistungen sichergestellt.

3. Weitere Merkmale: Entsprechend der Zielsetzung können die Leistungen aufgrund einfach nachprüfbarer Sachverhalte (= Versicherungsfälle) in Anspruch genommen werden. Für diesen Zweck wird immer ein telefonisch erreichbarer Assistanceservice angeboten, der mit der Organisation der Assistanceleistungen betraut ist und auch über die Zusage zur Leistungsübernahme entscheidet.

4. Probleme: Seit der Deregulierung des Versicherungsmarkts sind Schutzbriefe selbst mit einem klassischen Leistungsinhalt für Interessenten schwer vergleichbar. Leistungsgrenzen, Ergänzungen durch wenig sinnvolle Elemente der Freizeitassistance und die unterschiedliche Definition des geschützten Risikos verwirren die Kunden.

5. Historie und aktuelle Entwicklungen: Der Schutzbrief umfasste in früherer Zeit die Beurkundung der Schutzzusage eines Landesherrn für durchreisende Händler oder für die Niederlassung besonderer Gewerbe oder Glaubensgemeinschaften. In der Versicherungswirtschaft ist der Schutzbrief mit den Leistungen des Kfz-Schutzbriefs (Kfz-Schutzbriefversicherung) und der darin enthaltenen Zusage, Fahrzeugassistance zu erbringen und die Reisenden mobil zu halten, bekannt geworden. Nachfolgend wurden Leistungen der à Reiseassistance aufgenommen, um der zunehmenden Reisetätigkeit des Kunden auch unabhängig vom (eigenen) Fahrzeug Rechnung zu tragen. Seit den 1990er Jahren wird der Schutzbrief, beginnend mit der Kfz-Versicherung, regelmäßig gemeinsam mit anderen Versicherungsprodukten angeboten. Dies stellt zum einen den Service für den Versicherungsnehmer unmittelbar im Schadenfall sicher zum anderen wird damit dem Versicherer auch die Möglichkeit gegeben, mit Maßnahmen des Schadenmanagement die Leistungen des Hauptprodukts kostenmindernd und servicefreundlich anzubieten.

Autor(en): Frank Feist, Jan-Christoph Stauske

 

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