Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Auf tariflicher Grundlage bestehendes System der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Versorgungsträger sind öffentlich-rechtliche Pensionskassen (Zusatzversorgungskassen insbesondere für kommunale Angestellte und Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder insbesondere für Angestellte des Bundes und der Länder). Das BetrAVG sieht für den öffentlichen Dienst in §§ 18 und 30d Sonderregelungen vor.
Autor(en): Sebastian B. Sattler