Drei-Säulen-Modell
I. Altersvorsorge: 1. Begriff: Bezeichnung für das traditionelle Konzept zur Klassifizierung der deutschen Altersvorsorge nach Trägern in drei Kategorien.
2. Struktur: Als erste Säule fungieren alle Instrumente der staatlichen Altersvorsorge (in Trägerschaft staatlicher Einrichtungen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts), also vor allem die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungswerke. Die zweite Säule umfasst alle Vorsorgebemühungen im Rahmen der (von den Arbeitgebern getragenen) betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die dritte Säule wird durch sämtliche Formen der privaten, individuellen Altersvorsorge gebildet. Träger sind hier privatwirtschaftliche Anbieter bzw. die Sparer selbst.
3. Abgrenzung: Das Drei-Säulen-Modell ist vom Drei-Schichten-Modell abzugrenzen.
II. Versicherungsaufsicht und Solvency II: Solvency II verfolgt das Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer eindeutigen Erfassung der Gesamtrisikolage und einer ausreichenden Risikokapitalausstattung im Versicherungsunternehmen führen, zudem ein angemessenes Risikomanagement (Risikomanagement im Versicherungsunternehmen) hervorbringen und Transparenz sowie Marktdisziplin schaffen. Die Architektur des aufsichtsrechtlichen Systems von Solvency II beruht dafür auf drei Säulen. 1. Säule: Regelungen zur Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung und des tatsächlich verfügbaren Solvabilitätskapitals über ein Standardmodell oder interne Modelle, 2. Säule: Vorschriften für das Risikomanagement des Versicherungsunternehmens sowie zur Festlegung des aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesses, 3. Säule: Offenlegungsvorschriften zur Förderung der Marktdisziplin der Versicherungsunternehmen. Hierbei ist eine Koordination mit den Offenlegungsvorschriften der Rechnungslegung notwendig.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin