Neubestand
Bestand an Lebensversicherungsverträgen, die nach dem 28.7.1994 abgeschlossen wurden. Seit dem 29.7.1994 gilt ein auf Basis der dritten EU-Richtlinie für die Lebensversicherung geändertes Aufsichtsrecht (Versicherungsaufsicht). Danach können die Lebensversicherungsunternehmen ihre Produkte vertreiben, ohne sie vorab von der Aufsichtsbehörde genehmigen lassen zu müssen. Die Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden, bilden den Altbestand. Siehe aber auch Zwischenbestand.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf