Altbestand
Bestand an Lebensversicherungsverträgen, die vor dem 29.7.1994 abgeschlossenen wurden. Für diese Verträge gelten weiterhin zahlreiche Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) aus der Zeit vor der Deregulierung, wie etwa die Genehmigung der Tarifkalkulation und der Bedingungen durch die Aufsichtsbehörde. Abzugrenzen vom Altbestand sind der Zwischenbestand und der Neubestand.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf