Zwischenbestand
Bestand an Lebensversicherungsverträgen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 1.1.1998 abgeschlossen wurden. Abzugrenzen vom Altbestand und vom (übrigen) Neubestand. Für Lebensversicherungsverträge, die in dem o.g. Zeitraum abgeschlossen wurden, gilt zwar grundsätzlich das Aufsichtsrecht in der neuen Fassung. Aus Gründen der periodengerechten Abgrenzung werden diese Verträge aber gesondert als Zwischenbestand geführt, sofern sie nach den gleichen Grundsätzen und mit denselben Rechnungsgrundlagen wie die Tarife des Altbestands kalkuliert wurden. Sie gelten im Sinne der Mindestzuführungsverordnung (Überschussbeteiligung) als Verträge des Altbestands.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf