22.12.2017 Branche
Bloß kein Geld dem Fiskus schenken, aber auch ans zahlen denken!
Wer seine Einkommensteuererklärung für 2016 noch nicht geschafft hat, sollte sich jetzt beeilen. Bereits Ende Mai 2017 lief die gesetzliche Frist ab; wer steuerlich vertreten ist, konnte sich auf die Fristverlängerung für die steuerberatenden Berufe zurückziehen, die meist bis zum 31. Dezember 2017 reicht. Mehr
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