17.06.2014 Branche
Art der Eigenmittelausstattung künftig entscheidend
Für das neue Aufsichtsrecht Solvency II ist, wie der Name schon sagt, die Solvabilität, also die Eigenmittelausstattung eines Versicherers zentraler Maßstab. Dabei geht es ab 2016 aber nicht mehr um die allgemeine Höhe der Solvabilität, sondern um die Art ihrer Zusammensetzung. Mehr
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