08.04.2015 Branche
Aktuelles Urteil: Neue Hoffnung für „Alte-Hasen“
Alte-Hasen unter den Finanzanlagevermittlern hatten beim Sachkundenachweis, der für die Gewerbeerlaubnis nach dem neuen § 34f GewO erforderlich ist, die Wahl. Statt einer Sachkundeprüfung konnte auch eine ununterbrochene Berufspraxis seit dem 1. Janaur 2006 nachgewiesen werden. Wer in der Vergangenheit selbstständig tätig war, musste hierfür für die Jahre 2006 bis 2011 Prüfberichte nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vorlegen. Damit war der Sachkundenachweis auch erbracht. Mehr
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