Am 21. März 2016 tritt der neue § 34i GewO in Kraft. Wer ab dann Immobilienkredite vermitteln will, braucht eine Sachkundeprüfung. Ein neues Fachbuch hilft dabei.
Die Gewerbeordnung wird wieder etwas länger. Ab 21. März enthält sie die neuen §§ 34i und 34j GewO.
Nach § 34i GewO braucht eine Erlaubnis, „wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler)“.
Wer eine unabhängige Beratung anbietet
Das kann gegen eine vom Darlehensgeber gezahlte Provision ebenso erfolgen wie gegen ein vom Darlehensnehmer gezahltes Honorar. Denn § 34i GewO verpflichtet in seinem Absatz 5 diejenigen, „die eine unabhängige Beratung anbieten oder als unabhängiger Berater auftreten (Honorar-Immobiliardarlehensberater)“, keine Zuwendungen vom Darlehensgeber anzunehmen oder sich sonst abhängig zu machen.
Analog den Versicherungs- und den Finanzanlagevermittlern müssen die neuen Immobiliardarlehensvermittler der Zulassungsbehörde gegenüber ihre Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nachweisen. Das gilt für alle, die ab dem 21. März neu starten. Wer bereits tätig ist, bekommt für die Nachholung etwas Zeit – und als „alter Hase“ gilt er wegen langjähriger Tätigkeit auch ohne Prüfung als sachkundig.
Entsprechende Verordnung noch garnicht veröffentlicht
Wer sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten will, kann auf ein neu erschienenes Buch zurückgreifen. Die in dieser Hinsicht sehr rührigen Inhaber des Berliner Bildungsinstituts Going Public! haben auf mehr als 500 Seiten viel Wissenswertes rund um die Welt der Finanzierung von Immobilien per Hypotheken und auf anderen Wegen zusammentragen lassen. Das ist auch deshalb beachtlich, weil noch nicht einmal die entsprechende Verordnung veröffentlicht ist. Als Autoren treten Dozenten des Instituts auf, die nach den bibliografischen Angaben aus der Praxis stammen und entsprechende Weiterbildungen betrieben haben.
Leserinnen und Leser werden zunächst etwas umständlich in die Immobilienwirtschaft eingeführt, indem selbst die Begriffe Immobilie und Wirtschaft jeweils seziert werden. Die Bedeutung der Branche wird anhand vieler statistischer Daten deutlich.
Ein Kernbestandteil: Überblick über Finanzierungsarten durch Kredite und Bausparverträge
Einen größeren Raum nehmen rechtliche Bestimmungen ein, keineswegs nur zu den speziellen Verträgen rund um den Immobilienerwerb oder der Beratung dazu. Anschaulich anhand von Beispielen wird das Grundbuch mit seinen Inhalten und Funktionen vorgestellt. Motive für den Erwerb von Immobilien werden knapp vorgestellt, umfangreiche Grundzüge der Bewertung ergänzen die Darstellung. Ein Kernbestandteil ist der Überblick über die Finanzierungsarten durch Kredite und Bausparverträge, die Vorgehensweise bei der Aufwandsermittlung für den Kunden, Bonitätsprüfung und Vorgehen bei Nichterfüllung geschlossener Verträge.
Das Kundengespräch wird anhand theoretischer Überlegungen, aber auch anhand von Fallbeispielen transparent gemacht. Finanzmathematisches Grundwissen vor allem zur Zinsrechnung rundet die Darstellung ab.
Das Buch macht allerdings begleitenden Unterricht nicht überflüssig, denn insbesondere Selbstkontrollaufgaben einschließlich Lösungshinweisen oder andere Lernerfolgssicherungen fehlen. Das eröffnet Spielraum für Anbieter, die entweder im Präsenzunterricht oder über begleitendes Fernlehrmaterial Interessierte zur Sachkundeprüfung begleiten wollen.
Lesetipp
Kuckertz, Wolfgang; Perschke, Ronald; Rottenbacher, Frank; Ziska, Daniel (Herausgeber):
Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 542 Seiten, Hardcover, ISBN 978-3-648-07364-3, 39,95 Euro, 2016 Verlag Haufe-Lexware, Freiburg
Die Gewerbeordnung wird wieder etwas länger. Ab 21. März enthält sie die neuen §§ 34i und 34j GewO.
Nach § 34i GewO braucht eine Erlaubnis, „wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler)“.
Wer eine unabhängige Beratung anbietet
Das kann gegen eine vom Darlehensgeber gezahlte Provision ebenso erfolgen wie gegen ein vom Darlehensnehmer gezahltes Honorar. Denn § 34i GewO verpflichtet in seinem Absatz 5 diejenigen, „die eine unabhängige Beratung anbieten oder als unabhängiger Berater auftreten (Honorar-Immobiliardarlehensberater)“, keine Zuwendungen vom Darlehensgeber anzunehmen oder sich sonst abhängig zu machen.
Analog den Versicherungs- und den Finanzanlagevermittlern müssen die neuen Immobiliardarlehensvermittler der Zulassungsbehörde gegenüber ihre Zuverlässigkeit, geordneten Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nachweisen. Das gilt für alle, die ab dem 21. März neu starten. Wer bereits tätig ist, bekommt für die Nachholung etwas Zeit – und als „alter Hase“ gilt er wegen langjähriger Tätigkeit auch ohne Prüfung als sachkundig.
Entsprechende Verordnung noch garnicht veröffentlicht
Wer sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten will, kann auf ein neu erschienenes Buch zurückgreifen. Die in dieser Hinsicht sehr rührigen Inhaber des Berliner Bildungsinstituts Going Public! haben auf mehr als 500 Seiten viel Wissenswertes rund um die Welt der Finanzierung von Immobilien per Hypotheken und auf anderen Wegen zusammentragen lassen. Das ist auch deshalb beachtlich, weil noch nicht einmal die entsprechende Verordnung veröffentlicht ist. Als Autoren treten Dozenten des Instituts auf, die nach den bibliografischen Angaben aus der Praxis stammen und entsprechende Weiterbildungen betrieben haben.
Leserinnen und Leser werden zunächst etwas umständlich in die Immobilienwirtschaft eingeführt, indem selbst die Begriffe Immobilie und Wirtschaft jeweils seziert werden. Die Bedeutung der Branche wird anhand vieler statistischer Daten deutlich.
Ein Kernbestandteil: Überblick über Finanzierungsarten durch Kredite und Bausparverträge
Einen größeren Raum nehmen rechtliche Bestimmungen ein, keineswegs nur zu den speziellen Verträgen rund um den Immobilienerwerb oder der Beratung dazu. Anschaulich anhand von Beispielen wird das Grundbuch mit seinen Inhalten und Funktionen vorgestellt. Motive für den Erwerb von Immobilien werden knapp vorgestellt, umfangreiche Grundzüge der Bewertung ergänzen die Darstellung. Ein Kernbestandteil ist der Überblick über die Finanzierungsarten durch Kredite und Bausparverträge, die Vorgehensweise bei der Aufwandsermittlung für den Kunden, Bonitätsprüfung und Vorgehen bei Nichterfüllung geschlossener Verträge.
Das Kundengespräch wird anhand theoretischer Überlegungen, aber auch anhand von Fallbeispielen transparent gemacht. Finanzmathematisches Grundwissen vor allem zur Zinsrechnung rundet die Darstellung ab.
Das Buch macht allerdings begleitenden Unterricht nicht überflüssig, denn insbesondere Selbstkontrollaufgaben einschließlich Lösungshinweisen oder andere Lernerfolgssicherungen fehlen. Das eröffnet Spielraum für Anbieter, die entweder im Präsenzunterricht oder über begleitendes Fernlehrmaterial Interessierte zur Sachkundeprüfung begleiten wollen.
Lesetipp
Kuckertz, Wolfgang; Perschke, Ronald; Rottenbacher, Frank; Ziska, Daniel (Herausgeber):
Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 542 Seiten, Hardcover, ISBN 978-3-648-07364-3, 39,95 Euro, 2016 Verlag Haufe-Lexware, Freiburg
Autor(en): Matthias Beenken