25.02.2014
So klappt die Aufsicht nicht – bundeseinheitliche Stelle fehlt
(Quelle: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1402_versicherungsvermittlung.html)
Die Formulierung der Bafin ist schon bemerkenswert, denn bisher machen die Gesetzlichen Krankenkassen, die nicht Mitglied einer Industrie- und Handelskammer sind, keine Anstalten, sich bei den Kammern zu melden, die in verschiedenen Bundesländern – beispielsweise in Hessen – nicht nur für die Registrierung sondern auch für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten bei Gesetzesverstößen zuständig sind. Wie die IHK Frankfurt am Main mitteilt, hat allein die AOK Hessen 1,5 Millionen Versicherte und etliche Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – da ist die Vermittleraufsicht eventuell arbeitsintensiv.
Bundesversicherungsamt reagiert auf Anfragen nicht
Die für die Registrierung und teilweise eben auch für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zuständigen Industrie- und Handelskammern, die hier als Behörde arbeiten, lassen den DIHK, einen eingetragenen Verein, für sich sprechen, wie Presseanfragen ergeben. Mehr