Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen, die Zusatzversicherungen vermitteln, eine Registrierung als Versicherungsvermittler benötigen und gewerblich tätig sind.
Am 3. Februar 2014 hat die Bafin eine Information zu dem Thema herausgegeben und ausgeführt, dass das BGH-Urteil für die Gesetzlichen Krankenkassen bedeute, dass „sie mit der für sie zuständigen IHK klären sollten, ob und in welchem Umfang sie eine Erlaubnis brauchen oder ob sie sich als gebundene Versicherungsvermittler registrieren lassen müssen. Dies sollten sie tun, bevor sie beginnen, ergänzende Versicherungsleitungen zu vermitteln“. (Quelle: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1402_versicherungsvermittlung.html)
Die Formulierung der Bafin ist schon bemerkenswert, denn bisher machen die Gesetzlichen Krankenkassen, die nicht Mitglied einer Industrie- und Handelskammer sind, keine Anstalten, sich bei den Kammern zu melden, die in verschiedenen Bundesländern – beispielsweise in Hessen – nicht nur für die Registrierung sondern auch für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten bei Gesetzesverstößen zuständig sind. Wie die IHK Frankfurt am Main mitteilt, hat allein die AOK Hessen 1,5 Millionen Versicherte und etliche Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – da ist die Vermittleraufsicht eventuell arbeitsintensiv.
Bundesversicherungsamt reagiert auf Anfragen nicht
Die für die Registrierung und teilweise eben auch für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zuständigen Industrie- und Handelskammern, die hier als Behörde arbeiten, lassen den DIHK, einen eingetragenen Verein, für sich sprechen, wie Presseanfragen ergeben. Wie der DIHK telefonisch mitteilt, habe das Bundesversicherungsamt, das für die gesetzlichen Krankenkassen die Aufsicht hat, auf eine schriftliche Anfrage des DIHK nicht reagiert. Auch auf eine Presseanfrage rührt sich das Bundesversicherungsamt nicht.
Auf grundsätzliche Bedeutung der Frage hingewiesen
Das Bundeswirtschaftsministerium teilt mit, dass innerhalb der Bundesregierung eine Abstimmung über das weitere Vorgehen erfolgen wird. Verschiedene Wirtschaftsministerien der Länder verweisen auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage und darauf, dass sich der Vollzug durch die Länder nach den Regelungen des Bundes richtet. Einen Zeitplan, wann die Abstimmung der Bundesregierung erfolgt ist, kann das Bundeswirtschaftsministerium nicht nennen.
Auch ist die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung etwas eigentümlich. Für die Kammern ist das Bundeswirtschaftsministerium zuständig, für das Gewerberecht ebenfalls. Für die Fragen der privaten Versicherungswirtschaft ist das Bundesfinanzministerium zuständig; dem Bundesfinanzministerium untersteht auch die BAFin. Das Bundesversicherungsamt untersteht der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und für Fragen der Gesundheit ist der Bundesgesundheitsminister zuständig.
Industrie- und Handelskammern wollen Krankenkassen anschreiben
Der DIHK ist weiterhin der Ansicht, dass die gesetzlichen Krankenkassen sich als Versicherungsvermittler registrieren lassen müssen. Die Industrie- und Handelskammern wollen nun die Kassen – die nicht bei ihnen Mitglied sind – anschreiben. Allerdings ist sich der DIHK bereits jetzt darüber im Klaren, dass es nicht am mangelnden Wissen liegt, dass die Krankenkassen sich nicht als Versicherungsvermittler registrieren und überwachen lassen wollen und keine Klärung mit der jeweils örtlich zuständigen IHK – wie von der Bafin vorgeschlagen – suchen.
Ein System, das nicht funktionieren kann
Es zeigt sich ganz deutlich, dass eine letzte Entscheidungsinstanz zu dem Thema Versicherungsvermittleraufsicht auf Bundesebene fehlt. Eine Zuständigkeit, die zwischen diversen Bundesämtern, den 80 Industrie- und Handelskammern, deren Zuständigkeiten in verschiedenen Bundesländern bezüglich der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten noch unterschiedlich geregelt ist und eine Verteilung auf mehrere Bundesministerien nicht funktionieren kann.
Bildquelle: © Bafin
Am 3. Februar 2014 hat die Bafin eine Information zu dem Thema herausgegeben und ausgeführt, dass das BGH-Urteil für die Gesetzlichen Krankenkassen bedeute, dass „sie mit der für sie zuständigen IHK klären sollten, ob und in welchem Umfang sie eine Erlaubnis brauchen oder ob sie sich als gebundene Versicherungsvermittler registrieren lassen müssen. Dies sollten sie tun, bevor sie beginnen, ergänzende Versicherungsleitungen zu vermitteln“. (Quelle: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1402_versicherungsvermittlung.html)
Die Formulierung der Bafin ist schon bemerkenswert, denn bisher machen die Gesetzlichen Krankenkassen, die nicht Mitglied einer Industrie- und Handelskammer sind, keine Anstalten, sich bei den Kammern zu melden, die in verschiedenen Bundesländern – beispielsweise in Hessen – nicht nur für die Registrierung sondern auch für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten bei Gesetzesverstößen zuständig sind. Wie die IHK Frankfurt am Main mitteilt, hat allein die AOK Hessen 1,5 Millionen Versicherte und etliche Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – da ist die Vermittleraufsicht eventuell arbeitsintensiv.
Bundesversicherungsamt reagiert auf Anfragen nicht
Die für die Registrierung und teilweise eben auch für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zuständigen Industrie- und Handelskammern, die hier als Behörde arbeiten, lassen den DIHK, einen eingetragenen Verein, für sich sprechen, wie Presseanfragen ergeben. Wie der DIHK telefonisch mitteilt, habe das Bundesversicherungsamt, das für die gesetzlichen Krankenkassen die Aufsicht hat, auf eine schriftliche Anfrage des DIHK nicht reagiert. Auch auf eine Presseanfrage rührt sich das Bundesversicherungsamt nicht.
Auf grundsätzliche Bedeutung der Frage hingewiesen
Das Bundeswirtschaftsministerium teilt mit, dass innerhalb der Bundesregierung eine Abstimmung über das weitere Vorgehen erfolgen wird. Verschiedene Wirtschaftsministerien der Länder verweisen auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage und darauf, dass sich der Vollzug durch die Länder nach den Regelungen des Bundes richtet. Einen Zeitplan, wann die Abstimmung der Bundesregierung erfolgt ist, kann das Bundeswirtschaftsministerium nicht nennen.
Auch ist die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung etwas eigentümlich. Für die Kammern ist das Bundeswirtschaftsministerium zuständig, für das Gewerberecht ebenfalls. Für die Fragen der privaten Versicherungswirtschaft ist das Bundesfinanzministerium zuständig; dem Bundesfinanzministerium untersteht auch die BAFin. Das Bundesversicherungsamt untersteht der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und für Fragen der Gesundheit ist der Bundesgesundheitsminister zuständig.
Industrie- und Handelskammern wollen Krankenkassen anschreiben
Der DIHK ist weiterhin der Ansicht, dass die gesetzlichen Krankenkassen sich als Versicherungsvermittler registrieren lassen müssen. Die Industrie- und Handelskammern wollen nun die Kassen – die nicht bei ihnen Mitglied sind – anschreiben. Allerdings ist sich der DIHK bereits jetzt darüber im Klaren, dass es nicht am mangelnden Wissen liegt, dass die Krankenkassen sich nicht als Versicherungsvermittler registrieren und überwachen lassen wollen und keine Klärung mit der jeweils örtlich zuständigen IHK – wie von der Bafin vorgeschlagen – suchen.
Ein System, das nicht funktionieren kann
Es zeigt sich ganz deutlich, dass eine letzte Entscheidungsinstanz zu dem Thema Versicherungsvermittleraufsicht auf Bundesebene fehlt. Eine Zuständigkeit, die zwischen diversen Bundesämtern, den 80 Industrie- und Handelskammern, deren Zuständigkeiten in verschiedenen Bundesländern bezüglich der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten noch unterschiedlich geregelt ist und eine Verteilung auf mehrere Bundesministerien nicht funktionieren kann.
Bildquelle: © Bafin
Autor(en): Stefan Jauernig