26.01.2005
Rechtsschutz-Versicherer kündigungswütig?
Bei der Rechtsschutz-Union gilt der Ausschluss für Aktionärsklagen nur, wenn es sich um Anlagen handelt, die auf Kredit finanziert worden sind.
Auch sonst kommt es auf manche Feinheit an. So sind im Privat-Rechtsschutz die Kosten im Streit vor Verwaltungsgerichten (außer Asyl- und Ausländerrecht) nur über die Policen von Advocard, Auxilia, Concordia, DEVK, Örag und VGH sowie eingeschränkt noch bei Deurag, Rechtsschutz Union und Roland abgedeckt.
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