Rechtsschutz-Versicherer kündigungswütig?

Die Rechtsschutzversicherer haben zum 1. Januar 2005 die Preise im Schnitt um sieben Prozent erhöht. Im Einzelfall kann es Kunden jedoch drastisch teurer kommen. So ist das Komplettpaket aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (ohne SB) bei der Örag um 40 Prozent im Preis gestiegen und bei der R+V um 27 Prozent.

Wie eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest, die Angebote von 35 Rechtsschutz-Versicherern analysiert hat, offenbart, ist dieses Komplettpaket nach wie vor bei der Württembergischen Gemeinde-Rechtsschutz und der Badischen Rechtsschutz am preiswertesten zu haben. Allerdings seien auch dort die Preise angehoben worden: bei der WGV auf 188 Euro pro Jahr (zuvor 170 Euro) und bei der Badischen auf 198 Euro (zuvor: 188 Euro).

Die Preiserhöhung sei eine Folge neuer Gesetze, die die Rechtskosten verteuert habe, so Finanztest (http://www.finanztest.de/). Die Versicherer hatten dies bestritten und Auswirkungen frühestens für den Herbst 2005 für möglich gehalten, weil im Herbst 2004 der jeweilige Treuhänder die Kostenentwicklung seit dem Herbst 2003 analysieren musste. Demnach dürfte aber zum 1. Januar 2006 die nächste massive Beitragserhöhung der Branche ins Haus stehen.

Derweil ist die Assekuranz auf Sanierungskurs. Weil es nicht so einfach ist, bestehende Verträge zu ändern, wollen viele Versicherer jetzt Altkunden loswerden. Arag etwa hatte schon vor längerer Zeit angekündigt, bis Ende 2005 rund 80.000 auffälligen Kunden zu kündigen. Der Versicherer darf den Vertrag in der Regel schon kündigen, wenn zweimal in zwölf Monaten ein Versicherungsfall eingetreten ist. Bei einigen anderen Anbietern geht das sogar nach dem ersten Fall, darunter bei ADAC, Auxilia, Gerling, HDI und Örag. Und Kunden, denen gekündigt wurde, werden wegen des Datenaustauschs und der Antragsfragen kaum einen neuen Versicherer finden. Lediglich wer selbst kündigt, habe gute Karten bei einer anderen Gesellschaft.

Aufpassen heißt es jetzt auch beim Kleingedruckten. Mehrere namhafte Anbieter haben Rechtsstreitigkeiten rund um den Aktienkauf vom Schutz für Neukunden ausgenommen, darunter Allianz, Advocard, Arag, D.A.S. und Roland. Zuvor hatten mehrere Gesellschaften nach den ARB 94 noch bei Aktionärsklagen gezahlt. Allerdings habe sich nun insbesondere Advocard wieder von dieser Strategie verabschiedet. Bei der Rechtsschutz-Union gilt der Ausschluss für Aktionärsklagen nur, wenn es sich um Anlagen handelt, die auf Kredit finanziert worden sind.

Auch sonst kommt es auf manche Feinheit an. So sind im Privat-Rechtsschutz die Kosten im Streit vor Verwaltungsgerichten (außer Asyl- und Ausländerrecht) nur über die Policen von Advocard, Auxilia, Concordia, DEVK, Örag und VGH sowie eingeschränkt noch bei Deurag, Rechtsschutz Union und Roland abgedeckt.

Fazit: Beim Verkehrsrechtsschutz bietet der ADAC die niedrigste Prämie, kassiert allerdings zusätzlich Mitgliedsbeitrag. Privatrechtsschutz für Selbständige und die Kombination aus Privat- und Berufsschutz für Nicht-Selbstständige ohne Selbstbeteiligung sind bei der Concordia am günstigsten.

Autor(en): Detlef Pohl

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