Der Branchenführer Allianz setzt sich für seine Mitarbeiter ein, neu und teilweise ungewöhnlich. Die einen können auf ein Ticket beim Eröffnungs-Fußballmatch in der Allianz-Arena am 31. Mai 2005 hoffen, wenn sie rechtzeitig neue Kunden bringen; die anderen erhalten wertvolle Tipps, wie sie der Mehrwertsteuerfalle auf Provisionen vermittelter Fondssparplänen entkommen.
Während Tausende von Fußballfans vergeblich versuchen, ein Ticket für das Spiel der Saison in München in der neuen Allianz Arena zu ergattern, wenn Bayern München gegen die deutsche Fußball-Nationalmannschaft antritt, können sich einige Mitarbeiter der Allianz berechtigte Hoffnungen machen. Als Hauptsponsor der Fußball-Arena der Superlative konnte die Allianz 25.000 Tickets einheimsen.
Rund 500.000 Fußball-Närrische hatten versucht, eine Eintrittkarte für den letzten Tag im Mai zu bekommen, die Allianzer machen nun das Rennen, wenn sie eine wichtige Auflage erfüllen. Jeder Allianz-Beschäftigte, der noch rechtzeitig eine Versicherungspolice an den Mann oder die Frau bringt - oder gar einen Neukunden für die Dresdner Bank anschleppt, darf als Provision eine Eintrittskarte zum Super-Match kassieren. Im Höchstfall allerdings nur zwei, wenn ein zweiter Versicherungsvertrag zustande kommt. Darüber hinaus zählt nichts mehr. „Wir haben uns das als spezielles Incentive ausgedacht“, erklärt dazu Allianz Sprecherin Kirsten Becker. Man wolle, dass auch die Allianz Mitarbeiter etwas vom neuen Stadion haben, zumindest die Geschäftstüchtigen.
Szenenwechsel: Um Geschäftstüchtigkeit geht es auch in einem anderen Fall. Wie bekannt wurde, schließen derzeit rund 10.000 Vermittler im Außendienst der Allianz eigene Verträge mit Finanzdienstleistern im Konzern ab, deren Fonds und Bankprodukte die Außendienstler vertreiben. Zu diesem Schritt hat Vertriebs-Vorstand Hansjörg Cramer den Impuls gegeben, damit nicht auf die Provisionen der Vertreter, die ihnen durch die Vermittlung von Fonds-Sparplänen und Investments zustehen, auch noch 16 Prozent Umsatzsteuer entfallen. Sie müssten die 16 Prozent gleich an den Fiskus weiterreichen.
Wegen dieser Umsatzsteuer müssten die Provisionen deutlich erhöht werden, wenn die Vermittler unterm Strich auf dem gleichen Vergütungslevel bleiben sollten.
Bei der Allianz steht man zu der Änderungen und den neuen Verträgen. Der Vertriebs-Chef äußerte gegenüber dem Versicherungsmagazin, dass sicherlich andere Assekuranz-Gesellschaften zu ähnlichen Maßnahmen greifen werden, wenn deutlich werde, wie man die Sache rechtlich abgesichert durchziehen könne.
An dem Umsatzsteuer-Fall wird die Problematik erkennbar, die schon länger unterschiedliche Interpretationen zugelassen hat. Bisher hatten die Allianz- Gesellschaften direkte Rahmenverträge mit den Produktgebern von Investments und Sparplänen geschlossen und erhielten von diesen Gesellschaften Provisionen, die sie an ihre Außendienstler – quasi als ihre Subunternehmer – weiterreichten.
Inzwischen gibt es jedoch mit Paragraph 4 des Umsatzsteuergesetzes und in der Rechtssprechung Beispiele, wonach Provisionszahlungen zwar unter anderem für die direkte Vermittlung von Versicherungen, Krediten und Wertpapieren umsatzsteuerfrei sind, aber nicht in jedem Fall. So war ein Vertreter für die Vermittlung eines Kredits als umsatzsteuerpflichtig angesehen worden, weil er selbst für andere Vermittler tätig geworden war. Um die vermutete Subunternehmerschaft von vorn herein auszuschließen, lässt die Allianz ihre Vertreter nun eigenständig die Vermittlerverträge abschließen.
Während Tausende von Fußballfans vergeblich versuchen, ein Ticket für das Spiel der Saison in München in der neuen Allianz Arena zu ergattern, wenn Bayern München gegen die deutsche Fußball-Nationalmannschaft antritt, können sich einige Mitarbeiter der Allianz berechtigte Hoffnungen machen. Als Hauptsponsor der Fußball-Arena der Superlative konnte die Allianz 25.000 Tickets einheimsen.
Rund 500.000 Fußball-Närrische hatten versucht, eine Eintrittkarte für den letzten Tag im Mai zu bekommen, die Allianzer machen nun das Rennen, wenn sie eine wichtige Auflage erfüllen. Jeder Allianz-Beschäftigte, der noch rechtzeitig eine Versicherungspolice an den Mann oder die Frau bringt - oder gar einen Neukunden für die Dresdner Bank anschleppt, darf als Provision eine Eintrittskarte zum Super-Match kassieren. Im Höchstfall allerdings nur zwei, wenn ein zweiter Versicherungsvertrag zustande kommt. Darüber hinaus zählt nichts mehr. „Wir haben uns das als spezielles Incentive ausgedacht“, erklärt dazu Allianz Sprecherin Kirsten Becker. Man wolle, dass auch die Allianz Mitarbeiter etwas vom neuen Stadion haben, zumindest die Geschäftstüchtigen.
Szenenwechsel: Um Geschäftstüchtigkeit geht es auch in einem anderen Fall. Wie bekannt wurde, schließen derzeit rund 10.000 Vermittler im Außendienst der Allianz eigene Verträge mit Finanzdienstleistern im Konzern ab, deren Fonds und Bankprodukte die Außendienstler vertreiben. Zu diesem Schritt hat Vertriebs-Vorstand Hansjörg Cramer den Impuls gegeben, damit nicht auf die Provisionen der Vertreter, die ihnen durch die Vermittlung von Fonds-Sparplänen und Investments zustehen, auch noch 16 Prozent Umsatzsteuer entfallen. Sie müssten die 16 Prozent gleich an den Fiskus weiterreichen.
Wegen dieser Umsatzsteuer müssten die Provisionen deutlich erhöht werden, wenn die Vermittler unterm Strich auf dem gleichen Vergütungslevel bleiben sollten.
Bei der Allianz steht man zu der Änderungen und den neuen Verträgen. Der Vertriebs-Chef äußerte gegenüber dem Versicherungsmagazin, dass sicherlich andere Assekuranz-Gesellschaften zu ähnlichen Maßnahmen greifen werden, wenn deutlich werde, wie man die Sache rechtlich abgesichert durchziehen könne.
An dem Umsatzsteuer-Fall wird die Problematik erkennbar, die schon länger unterschiedliche Interpretationen zugelassen hat. Bisher hatten die Allianz- Gesellschaften direkte Rahmenverträge mit den Produktgebern von Investments und Sparplänen geschlossen und erhielten von diesen Gesellschaften Provisionen, die sie an ihre Außendienstler – quasi als ihre Subunternehmer – weiterreichten.
Inzwischen gibt es jedoch mit Paragraph 4 des Umsatzsteuergesetzes und in der Rechtssprechung Beispiele, wonach Provisionszahlungen zwar unter anderem für die direkte Vermittlung von Versicherungen, Krediten und Wertpapieren umsatzsteuerfrei sind, aber nicht in jedem Fall. So war ein Vertreter für die Vermittlung eines Kredits als umsatzsteuerpflichtig angesehen worden, weil er selbst für andere Vermittler tätig geworden war. Um die vermutete Subunternehmerschaft von vorn herein auszuschließen, lässt die Allianz ihre Vertreter nun eigenständig die Vermittlerverträge abschließen.
Autor(en): Marianne Storck