21.06.2004
Defizit in den Rentenkassen
Zu den übrigen Reformmaßnahmen des Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes stellte Gunkel fest, dass die stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 Jahren für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit zu einer Entlastung bei den Rentenfinanzen in Höhe von 500 - 750 Millionen Euro im Jahr 2011 führen soll. Allerdings sei hier zu beachten, dass der Entlastungseffekt im weiteren Zeitablauf immer geringer werde und sich langfristig sogar ins Gegenteil verkehre, weil bei späterem Renteneintritt Abschläge nicht oder nur in geringerem Maße anfallen und den Versicherten daher entsprechend höhere Leistungen zustehen.
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