Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil des Bruttogehaltes für die betriebliche Altersversorgung (bAV) verwendet wird. Darauf weist die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur hin. Bis zu 206 Euro pro Monat können Arbeitnehmer im Jahr 2004 im Rahmen der bAV steuer- und sozialversicherungsfrei anlegen, um ihre Altersrente aufzubessern. Um von den Vorteilen noch für 2004 zu profitieren, muss man sich allerdings noch in diesem Jahr kümmern: Eine rückwirkende Vereinbarung ist nicht möglich.

Diese Art des Sparens fürs Alter bietet für die Mehrzahl der
Arbeitnehmer bessere Möglichkeiten als beispielsweise die
Riesterförderung und ist deshalb besonders attraktiv, hat Plansecur
berechnet. Der Arbeitgeber ist seit 2002 gesetzlich verpflichtet,
eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandelung
anzubieten. Für das Unternehmen entstehen durch die bAV oft kaum
zusätzliche finanzielle und administrative Belastungen. Ganz im
Gegenteil lässt sich durch die Mithilfe bei der Absicherung fürs
Alter oftmals die Loyalität der Belegschaft dem Betrieb gegenüber
merklich erhöhen, gibt Plansecur zu bedenken.

Die Beschäftigung mit der privaten Altersvorsorge wird immer
drängender: Die Angst vor der Altersarmut stellt die wichtigste
Motivation der Bevölkerung in Deutschland zum Sparen dar, hat eine
aktuelle Studie der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur zutage
gefördert. 86 Prozent der Verbraucher legen ihr Geld auf die hohe
Kante, um im Alter nicht mittellos dazustehen. Nach Meinung des
Plansecur-Geschäftsführers Johannes Sczepan nutzen aber noch zu
wenige Verbraucher die Möglichkeiten, die die bAV bietet. Viele
finanzieren ihre Absicherung für den letzten Lebensabschnitt aus
bereits versteuertem Einkommen – im Gegensatz zur bAV, die aus den Bruttobezügen gespeist wird (Entgeltumwandlung).

Zu den beliebtesten Formen der betrieblichen Altersversorgung
gehören laut Plansecur die Pensionskasse und die Direktversicherung.
Ein Vorteil dieser beiden bAV-Modelle: Daraus kann der Versicherte im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung Zahlungen bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten. Wer sich bis Ende des
Jahres entscheidet, hat bei der Direktversicherung sogar noch
Anspruch auf die nur noch bis zum Jahresende geltende Möglichkeit der Pauschalversteuerung.

Quelle: Plansecur

Autor(en): Susanne Niemann

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