Wenn Geschäftsführer für ihr Alter vorsorgen, denken sie oft nur an private Lösungen. Die Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt/Swiss Life, München, empfiehlt speziell für GmbH-Geschäftsführer eine betriebliche Altersversorgung über so genannte beitragsorientierte Leistungszusagen. Diese Variante ist für beide Seiten vorteilhaft: Für das Unternehmen sind die Kosten gut kalkulierbar, da die Kapitalmarkt- und biometrischen Risiken ausgelagert sind. Der Geschäftsführer kann mit einer adäquaten Altersrente rechnen. Darüber hinaus hat Swiss Life praxistaugliche Lösungsansätze für Geschäftsführer entwickelt, die Finanzierungslücken in bereits bestehenden Zusagen entdeckt haben.
In der Vergangenheit wurde die betriebliche Altersvorsorge für den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) in erster Linie wegen des Steuerspar- und Steuerstundungseffekts genutzt. Eine sichere und solide Altersvorsorge spielte eine untergeordnete Rolle. In vielen Fällen verzichtete man nach Vertragsabschluss darauf, die Finanzierbarkeit von Pensionszusagen nachzuprüfen.
Von diesen Finanzierungslücken sind aktuell vor allem Geschäftsführer betroffen, deren Ruhestand in den nächsten Jahren ansteht. Speziell für diese Zielgruppe hat Swiss Life Lösungsansätze entwickelt, um derartige Versorgungslücken im nach hinein zu korrigieren. Für Geschäftsführer, die noch keine Pensionszusage abgeschlossen haben, bietet die Rentenanstalt nun das Modell der beitragsorientierten Leistungszusage an. Vorteil: Hier muss weder auf Sicherheit noch auf Kalkulierbarkeit verzichtet werden. Das Unternehmen zahlt monatlich oder jährlich einen bestimmten Betrag in eine Versorgung ein, der GGF erhält dann bei Renteneintritt die entsprechenden Leistungen.
Für den GGF ergeben sich Steuervorteile, da der Beitrag aus dem Bruttoeinkommen entnommen wird. Gleichzeitig kann das Unternehmen mit einer beitragsorientierten Leistungszusage seine Kosten langfristig berechenbar halten.
"Der Trend für die betriebliche Altersversorgung geht klar in Richtung beitragsorientierter Leistungszusage", meint Rolf H. Louis, Geschäftsleitungsmitglied und Vertriebschef der Schweizerischen Rentenanstalt. "Diese Vertragsvariante garantiert dem Arbeitnehmer eine sichere Rentenzahlung und für den Arbeitgeber bleiben die Kosten überschaubar. Auch ein GmbH-Geschäftsführer ist mit dieser Art der Versorgung gut beraten", erklärt Louis weiter.
Wichtige Punkte für eine GGF-Versorgung:
Unternehmen, die eine GGF-Versorgung neu einrichten, sollten im Vorfeld einige Punkte beachten.
So schützt sich der zukünftige Pensionär bereits im Vorfeld vor bösen Überraschungen.
Quelle: Swiss Life
In der Vergangenheit wurde die betriebliche Altersvorsorge für den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) in erster Linie wegen des Steuerspar- und Steuerstundungseffekts genutzt. Eine sichere und solide Altersvorsorge spielte eine untergeordnete Rolle. In vielen Fällen verzichtete man nach Vertragsabschluss darauf, die Finanzierbarkeit von Pensionszusagen nachzuprüfen.
Von diesen Finanzierungslücken sind aktuell vor allem Geschäftsführer betroffen, deren Ruhestand in den nächsten Jahren ansteht. Speziell für diese Zielgruppe hat Swiss Life Lösungsansätze entwickelt, um derartige Versorgungslücken im nach hinein zu korrigieren. Für Geschäftsführer, die noch keine Pensionszusage abgeschlossen haben, bietet die Rentenanstalt nun das Modell der beitragsorientierten Leistungszusage an. Vorteil: Hier muss weder auf Sicherheit noch auf Kalkulierbarkeit verzichtet werden. Das Unternehmen zahlt monatlich oder jährlich einen bestimmten Betrag in eine Versorgung ein, der GGF erhält dann bei Renteneintritt die entsprechenden Leistungen.
Für den GGF ergeben sich Steuervorteile, da der Beitrag aus dem Bruttoeinkommen entnommen wird. Gleichzeitig kann das Unternehmen mit einer beitragsorientierten Leistungszusage seine Kosten langfristig berechenbar halten.
"Der Trend für die betriebliche Altersversorgung geht klar in Richtung beitragsorientierter Leistungszusage", meint Rolf H. Louis, Geschäftsleitungsmitglied und Vertriebschef der Schweizerischen Rentenanstalt. "Diese Vertragsvariante garantiert dem Arbeitnehmer eine sichere Rentenzahlung und für den Arbeitgeber bleiben die Kosten überschaubar. Auch ein GmbH-Geschäftsführer ist mit dieser Art der Versorgung gut beraten", erklärt Louis weiter.
Wichtige Punkte für eine GGF-Versorgung:
Unternehmen, die eine GGF-Versorgung neu einrichten, sollten im Vorfeld einige Punkte beachten.
- Bei Leistungszusagen ist es wichtig, dass regelmäßig der Stand der Finanzierung mittels so genannter Soll-Ist-Vergleiche überprüft wird, um gegebenenfalls die Pensionszusage oder Finanzierung anzupassen.
- Auch bei beitragsorientierten Leistungszusagen sollte regelmäßig kontrolliert werden, ob die Zusage noch den persönlichen Verhältnissen des GGF entspricht.
So schützt sich der zukünftige Pensionär bereits im Vorfeld vor bösen Überraschungen.
Quelle: Swiss Life
Autor(en): SN