22.12.2004
Genaue Lesart des Referentenentwurfs
Damit habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) den Bedenken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Rechnung getragen, wonach die fünfjährige Nachhaftung heute Standard in der VSH sei. Man wollte zwecks Kalkulationssicherheit vorbeugen, unbegrenzt haften zu müssen. Beenken: „Für die Makler-Verbände bleibt nur dringend zu empfehlen, eine gleichartige Beschränkung ihrer Haftung zu fordern – gesetzlich drei Jahre, aber erst ab Kenntnis des Geschädigten.“
Aussagen über das Thema „Dokumentationspflicht“ im Vorschaltgesetz bergen die Gefahr, „Dokumentationspflicht“ und „Klärung der Beratungsgrundlage“ in einen Topf zu werfen. Mehr