Streiterei um Sicherungsfonds

Ins Gerede gekommen ist die Protektor AG, die beschützende Auffanggesellschaft für notleidende Lebensversicherer. Nicht wegen mangelhafter Arbeit, sondern weil der Bundesregierung diese Einrichtung als freiwillige Verpflichtung der Assekuranz zur Selbsthilfe nicht weit genug geht. Der Gesetzgeber will in diesem Jahr einen „Sicherungsfonds für die Lebens- und Krankenversicherung“ errichten. Die Branche wehrt sich.

Die Versicherer streiten derzeit untereinander, in welche Richtung die Lösung für das Sicherungsfonds-Problem laufen sollte. Wird die Protektor AG nun bald überflüssig? Entsteht gar ein Konkurrenzunternehmen?

„Ich persönlich bin für eine Lösung mit Protektor“, verkündet GDV-Präsident Bernhard Schareck. Er vertritt wie zahlreiche andere Mitglieder des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Meinung, dass die Aufgaben des gesetzlich geforderten Sicherungsfonds auf die bestehende Auffanggesellschaft Protektor übertragen wird.

Eine andere Gruppierung innerhalb der Branche möchte den gesetzlichen Auftrag zur Errichtung des Sicherungsfonds von Protektor getrennt wissen. Denn nur so könne die Protektor Lebensversicherung AG beispielsweise nach Beendigung ihrer Aufgaben für die ehemalige Mannheimer Lebensversicherung „irgendwann einmal geschlossen werden“.

Auf der GDV-Sitzung in der vergangenen Woche in München hat das Präsidium des Verbandes nun endgültig beschlossen, dem Gesetzgeber eine privatwirtschaftliche Lösung für den künftig für die Lebensversicherung gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds nahe zu legen.

Schareck: „Im Vordergrund steht das Ziel, die Sicherungseinrichtung so schnell, kostengünstig und transparent wie möglich einzurichten.“

Das GDV-Präsidium präzidierte, dass es zwei Ziele vorschlage und verfolge:
- Die Versicherungswirtschaft will den Sicherungsfonds auf privatem Wege betreiben. Das Gesetz sieht diesen Weg ausdrücklich vor.
- Die Versicherungswirtschaft will im Interesse der Klarheit der Insolvenzsicherung auch in Zukunft, dass nur eine Gesellschaft für den Schutz der Verbraucher zuständig ist.

Schareck betonte, dass nach eingehenden Diskussionen das Präsidium eine Lösung über den Weg mit Protektor bevorzuge. Protektor habe seine Schutzfunktion im Falle der Übernahme der Bestände der Mannheimer Lebensversicherung bereits unter Beweis gestellt. Das durch den „Fall Mannheimer“ angeschlagene Vertrauen der Versicherten habe man zurück erworben.

Als nächstes wollen die Verantwortlichen im Gesamtverband die organisatorische und juristische Umsetzung prüfen. Dann werde man dem Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Autor(en): Marianne Storck

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