Versicherungswirtschaft weist Trittins Diskriminierungsvorwurf zurück

Der GDV hat den vom Bundesumweltminister Trittin in der ARD-Sendung "Sabine Christiansen" erhobenen Vorwurf zurückgewiesen, dass die Versicherungswirtschaft nach dem teilweisen Rückzug des Staates aus der Altersversorgung nun Menschen mit erhöhtem Risiko in der privaten Altersvorsorge ablehnen würde. Dies trifft nicht zu, da es in der privaten Rentenversicherung keine Risikoprüfungen gibt.

Der GDV weist auch Trittins Behauptung zurück, dass 90 Prozent der Lebensversicherer männliche Homosexuelle in der Todesfallversicherung nicht versichern würden. Diese unbelegte Behauptung wurde bereits vom Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Manfred Bruns erhoben und ist auf das fehlerhafte Zitat eines Interviews mit einer auf Homosexuelle spezialisierten Hamburger Versicherungsagentur zurückzuführen.

Tatsächlich versichern die meisten Lebensversicherer in der Todesfallversicherung auch männliche Homosexuelle. Für Homosexuelle in einer Lebenspartnerschaft gibt es zur gegenseitigen Absicherung sogar besondere Angebote. Richtig ist jedoch, dass sich ein Teil der Versicherer in der Lebensversicherung wie bei anderen besonderen Risikogruppen auch wegen des potentiell höheren HIV-Risikos eine gesonderte Risikoprüfung vorbehält und mit dem Kunden als Ausgleich für das ggf. erhöhte Risiko einen Risikozuschlag vereinbart. Risikozuschläge sind jedoch nicht diskriminierend, sondern dienen im Gegenteil der Gleichbehandlung der Versicherten mit hohem und niedrigem Risiko. Durch sie wird die Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen hergestellt, so dass das Beitrags-/Leistungsverhältnis für alle Kunden gleich ist. Auch der LSVD akzeptiert die Notwendigkeit einer Risikoprüfung und etwaige Risikozuschläge.

Der GDV weist darauf hin, dass der Versuch der Regierungskoalition, mit dem Antidiskriminierungsgesetz die professionelle Risikoprüfung der Versicherer in weltweit einzigartiger Weise einzuschränken, ein verfassungswidriger Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit ist. Die Befürworter des Gesetzes verkennen, dass eine Einschränkung der Risikoprüfungsmethoden nicht zu einer Erweiterung sondern zu einer Einschränkung des versicherbaren Personenkreises führen würde. Ohne diese Methoden wären heute z. B. Diabetes-Patienten nicht versicherbar. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz in der jetzigen Form würde das Gegenteil dessen erreicht, was mit dem Gesetzentwurf intendiert wird.

Quelle: GDV

Autor(en): Susanne Niemann

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