14.10.2005
Rechtsklarheit bei Rückkaufswert
„Damit ist ein Schlussstrich unter eine jahrelange Diskussion über den Anwendungsbereich dieses Verfahrens gezogen worden“, kommentierte GDV-Sprecherin Gabriele Hoffman. Der GDV bemängelte allerdings, dass der BGH mit seiner Entscheidung die Versicherten, die vorzeitig das Vertragsverhältnis beenden, einseitig gegenüber allen anderen Versicherten bevorzuge. Mehr