Preisabsprachen der Versicherer im Fokus

Sieben öffentlich-rechtliche Industrieversicherer und einzelne Vorstandsmitglieder hatten vom Bundeskartellamt vor einigen Wochen Bußgeldbescheide über insgesamt mehr als 20 Millionen Euro wegen verbotener Kartellabsprachen erhalten. „Alle Betroffenen haben Einspruch eingelegt“, sagte Dr. Andreas Polk, Sprecher des Bundeskartellamtes, auf Nachfrage. Nun müsse der Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf entscheiden. Ein Termin sei aber noch nicht in Sicht.

Betroffen sind diesmal folgende Unternehmen:
- Versicherungskammer Bayern,
- SV Sparkassen-Versicherung Gebäudeversicherung (als Rechtsnachfolgerin der Sparkassen Versicherung Baden-Württemberg und der SV Sparkassen Versicherung Hessen Nassau Thüringen Gebäudeversicherung),
- Provinzial Rheinland Versicherung,
- Westfälische Provinzial Versicherung,
- VGH Landwirtschaftliche Brandkasse Hannover und
- Provinzial Nord Brandkasse.

Die Kartellrechtsverstöße betreffen vor allem die industrielle Sachversicherung, die Gebäude-Monopol-Versicherung sowie die Sachversicherung im Krankenhausbereich, hatte das Kartellamt berichtet. Vorwurf: Die Unternehmen haben sich seit Mitte 1999 abgesprochen, wie Versicherungsprämien und -bedingungen gestaltet werden sollten, um eine Marktwende zu ihren Gunsten herbeizuführen. Als Basis des Kartells wertete das Amt Grundsätze, die von Vorständen im Fachausschuss Industrielle Sachversicherung (FIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vereinbart worden seien. Sie hätten unter anderem vorgesehen, während laufender Verträge keine Beiträge (Prämien) zu senken, keine Beiträge rückwirkend anzupassen und Neuverträge nur mit Ausstiegs- und Anpassungsklauseln abzuschließen. „Außerdem sollten die Prämien und Selbstbeteiligungsquoten erhöht und die Vertragsbedingungen angepasst werden, so die Behörde.

Die Versicherer hätten dieses Vorgehen durch die Absprache abgesichert, sich über die in den einzelnen Unternehmen umgesetzten Maßnahmen gegenseitig zu informieren und die so genannten Sanierungsmaßnahmen der Wettbewerber nicht durch eigene günstige Angebote zu stören. Die Vereinbarungen seien in zahlreichen Arbeits- und Gesprächskreisen auf der Direktions- und Abteilungsleitungsebene umgesetzt worden. Damit sei ein ausgeklügeltes System geschaffen worden, es Firmenkunden nahezu unmöglich zu machen, günstigere Angebote zu erhalten oder bei Prämienerhöhungen den Versicherer zu wechseln.

Die Geldbußen wurden nach Angaben der Behörde auf Grundlage der durch die Kartellabsprachen erzielten Mehrerlöse festgesetzt. Dabei seien unter anderem sowohl versicherungstechnische Besonderheiten (Versicherungssteuer, Rückversicherungsanteil) als auch die vom Gesetzgeber gewollte Abschreckungswirkung des Bußgeldes berücksichtigt worden. Im gleichen Zusammenhang waren bereits im Frühjahr 2005 gegen zehn andere Versicherer (Aachen-Münchener, Allianz, Axa, Gerling, Gothaer, HDI, Mannheimer, R + V, Victoria, Württembergische) 130 Millionen Euro Bußgelder verhängt worden. Seinerzeit hatten alle betroffenen ebenfalls Einspruch beim OLG Düsseldorf eingelegt. Auch hier sei noch kein Termin anberaumt, informierte Kartellamtssprecher Polk jetzt auf Nachfrage.



Autor(en): Detlef Pohl

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