Aktueller Zwischenstand zum VVG

Der Entwurf des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) liegt vor, ist aber noch nicht an Verbände verschickt und auch noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmt. Diesen Zwischenstand vermeldete Volker Schöfisch vom Bundes-Justizministerium bei einem Fachgespräch am 11. November in Berlin. Ursprünglich hatte das VVG, das bereits seit 1908 in Kraft ist, spätestens im Herbst 2006 novelliert sein sollen.

Nun sei es nicht ganz unrealistisch zu glauben, dass die Neufassung Anfang 2008 in Kraft tritt, meint Wolf-Rainer Hermel, Vorstandschef des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft an der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Technischen Universität Berlin, der die Veranstaltung organisiert hatte. Auch Ministerialrat Schöfisch teilte diese Hoffnung. Gleichwohl hält er es für denkbar, dass die Umsetzung für verschiedene Versicherungssparten gestaffelt passiert. Vorrang habe die Lebensversicherung, so Schöfisch. Hintergrund: Durch die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Überschussbeteiligung vom Sommer 2005 (Az.: 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96, 1 BvR 80/95) und des Bundesgerichtshofes zur Einführung von Mindestrückkaufswerten vom Oktober 2005 (Az.: IV ZR 162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03) wurden dem Gesetzgeber enge Fristen gesetzt: Die Urteile müssen spätestens zum 31. Dezember 2007 umgesetzt sein.

Für Vermittler gebe es aber klare Vorgaben durch die EU-Vermittlerrichtlinie, deren Umsetzung überfällig sei. Die Frist war am 15. Januar 2005 verstrichen. Über einen zerredeten Entwurf war die deutsche Fassung nicht hinausgekommen. Derzeit sei immer noch unklar, wo das Zulassungsregister für die Vermittler geführt werden soll. Die Länder plädieren nach Schöfischs Meinung für den Bund (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), der Bund wolle es dagegen bei den Ländern ansiedeln (Gewerbeämter). Auf der kürzlich abgehaltenen GDV-Jahrestagung hatte sich erneut auch der GDV angeboten, diese Aufgabe "unabhängig und zentral übernehmen" zu können. Die Entscheidung liege beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Im neuen VVG gehe es auch um Grundlagen der Beratung. Einen Katalog zu diesem Thema werde es im Gesetz wohl nicht geben, meint Schöfisch. Die Kunden müssten auch keine Zwangsberatung ertragen. Wer auf Beratung verzichte, müsse dies jedoch durch gesonderte schriftliche Erklärung dokumentieren. Der Vermittler wiederum müsse über die Folgen des Beratungsverzichts belehren. Dies deutet allerdings auf alles andere als Bürokratieabbau hin, war von Teilnehmern am Rande der Veranstaltung zu hören.

Zur privaten Krankenversicherung stehe laut Schöfisch nichts im Entwurf des neuen VVG. Allerdings sollen die Versicherer die Möglichkeit bekommen, unmittelbar mit den Ärzten abzurechnen. Bisher ist dies nur möglich, wenn der Kunde seinen Versicherer dazu ermächtigt. Völlig offen sei das Thema Alterungsrückstellung beim Wechsel des Versicherers. "Das geht über das VVG hinaus", sagte Schöfisch. Im Blick sei eine individuelle retrospektive Rückstellung, die sowohl Unternehmen, Versichertengemeinschaft und einzelnem Kunden gerecht werde.

Der Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft will mit regelmäßigen Gesprächen drängende Probleme der Branche aufgreifen und lösen helfen. Zuletzt war es um die Zillmerung von Betriebsrenten und zuvor um den Zweitmarkt von Lebensversicherungen gegangen.



Autor(en): Detlef Pohl

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