18.12.2018 Recht
Berufsunfähigkeit: Nachfrageobliegenheit bei Erbkrankheiten
Der Versicherungsnehmer teilte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung dem Agenten des Versicherers mit, dass er eine, medizinisch nicht näher bezeichnete, Erbkrankheit hat, die zu Kleinwüchsigkeit führte. Wenn der der Agent diesen Gefahrumstand für unerheblich und nicht erwähnenswert hält, da die Krankheit außerhalb der zehn-Jahres-Frist liegt, muss sich der Versicherer die Kenntnis des Agenten voll anrechnen lassen. Mehr
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